Beschreibung

  • Abrechnung vorübergehend  über  XXX-Gesellschaft für YYY im Gesundheitswesen mbH - IK: 123456789
  • Folgende Angaben vom Arzt müssen auf dem Rezept vermerkt sein:
    • Bezeichnung der Krankenkasse
    • Ankreuzen der Ziffer 9,
      • bei Impfstoffen zusätzlich die Ziffer 8,
      • bei Hilfsmitteln zusätzlich Ziffer 7
    • Angabe „p.c.“ oder „pro communitate“ oder „Sprechstundenbedarf“ 
    • Unterschrift und Stempel des Arztes
  • Sprechstundenbedarf ist grundsätzlich
    • kalendervierteljährlich als Ersatz für zulässig verbrauchte Artikel zu beziehen
    • unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes sowie ggf. relevanter Verfallsdaten zu verordnen
      • spätestens bis zum 14. des 1. Monats des Folgequartals.
  • Wenn BtM für Praxisbedarf,
    • dann Verordnung aufdreiteiligen Formblatt
  • Verordnung für Sprechstundenbedarf gilt einen Monat,
    • d.h. eine am 30.3. ausgestellte Verordnung kann bis zum 30.4. zu Lasten der GKV beliefert werden
      • siehe auch Gültigkeit von Rezepten
  • Achtung: Sprechstundenbedarf von Zahnärzten
    • bundesweit unterscheidliche Handhabung
      • Einige Zahnärzte erhalten für ihren Sprechstundenbedarf eine pauschale Abgeltung.
        • Verordnung zu Lasten der GKV ist hier nicht abrechnungsfähig.
          • Entsprechende Rezepte als Privatrezepte behandeln Zahnarzt privat verrechnen
  • Rahmenvertrag über Arzneimittelversorgung nach §129 SGB V gilt nicht für Sprechstundenbedarf,
    • => Jumbopackungen und OTC-Arzneimittel können abgegeben werden
    • => keine Berücksichtigung von
      • Rabattverträgen
      • Importregelungen
  • Mehrkosten möglich
    • wenn AVP über Festbetrag liegt
    • muss Arzt selbst tragen
  • Rezepturen
    • als Sprechstundenbedarf bezogen
      • => Apotheke darf keinen Gefäßpreis taxieren
  • Impfstoffe und Hilfsmittel
    • gesondert auf einem eigenen Rezept zu verordnen
  • Arzneimittel (nach §73 Abs. 3 AMG importiert)
    • dürfen nicht über Sprechstundenbedarf bezogen werden
      • Arzt muss Einzelverordnung ausstellen
  • Teststreifen: Verordnungsfähig sind nur Harnteststreifen für Blut, Glucose und pH-Wert. Die Apotheke hat allerdings keine Prüfpflicht. Blutteststreifen hingegen können nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden.
  • Übersicht abrechnungsfähiger Artikel und Positionen im Sprechstundenbedarf:
    • Arzneimittel
    • Verbandstoffe und Pflaster
    • Infusionslösungen
    • lmpfstoffe
    • Medizinprodukte
    • Harnteststreifen
    • Beschaffungskosten
      • keine Abrechnung für Beschaffungskosten für Hilfsmittel möglich!
    • Röntgenkontrastmittel und andere Zubereitungen zur Injektion oder Infusion
    • Hilfsmittel
    • näheres dazu auf der Seite der KV-NR: Häufig gestellte Fragen zum Sprechstundenbedarf

Gültigkeit und Zuständigkeiten

gültig
verantwortlich, zuständig, vertreten durch, beteiligt, zu informieren

Links

  • bisher noch keine weiterführende Links

Rückverweise

Version 1.1, erstellt am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf, zuletzt geändert am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf

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