Beschreibung

1. Tätigkeiten mit Stoffen, die nicht zu den CMR-Stoffen der Kategorien 1A bzw. 1B gehören

  • Sind H-Sätze keiner Farbe zugeordnet, gelten die Schutzmaßnahmen des jeweiligen Standards.
  • Die Tätigkeitsverbote sind zu beachten.
  • Sind darüber hinaus H-Sätze vorhanden, die gelb, orange oder hellblau markiert sind, sind folgende zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu ergreifen:
 Farbe Potenzielle Gefahr PSA
gelbGefahr durch HautkontaktSchutzhandschuhe
orangeGefahr durch EinatmenAtemschutz
hellblauGefahr für die AugenSchutzbrille

2. Tätigkeit mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A oder 1B

  • Jeglicher Kontakt mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A und 1B sollte vermieden werden.
    • Deshalb sind bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen folgende persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu ergreifen:
 Farbe Potenzielle Gefahr PSA
rotGefahr durch KontaktSchutzhandschuhe
Atemschutz
Schutzbrille
  • Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen (PSA) sind während des gesamten Herstellungs­vorganges zu ergreifen.

CMR-Stoffe (von Carcinogenic, Mutagenic and toxic to Reproduction)

Kategoriendefinitionen gemäß EG-CLP-VerordnungCMR Kategorie
Wirken beim Menschen bekanntermaßen CMR-erzeugend1 A
Es existieren hinreichende Anhaltspunkte für CMR-Eigenschaften.1 B
CMR-Verdachtsstoffe; es existieren Hinweise, aber keine ausreichenden Anhaltspunkte.2

Gültigkeit und Zuständigkeiten

gültig
 verantwortlich, zuständig, vertreten durch, beteiligt, zu informieren

Links

  • bisher noch keine weiterführende Links

Rückverweise

Version 1.1, erstellt am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf, zuletzt geändert am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf

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