Farbkonzept BAK
Zuletzt geändert von Gunther Knopf am 10.02.2020 18:17
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
1. Tätigkeiten mit Stoffen, die nicht zu den CMR-Stoffen der Kategorien 1A bzw. 1B gehören
- Sind H-Sätze keiner Farbe zugeordnet, gelten die Schutzmaßnahmen des jeweiligen Standards.
- Die Tätigkeitsverbote sind zu beachten.
- Sind darüber hinaus H-Sätze vorhanden, die gelb, orange oder hellblau markiert sind, sind folgende zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu ergreifen:
| Farbe | Potenzielle Gefahr | PSA |
|---|---|---|
| gelb | Gefahr durch Hautkontakt | Schutzhandschuhe |
| orange | Gefahr durch Einatmen | Atemschutz |
| hellblau | Gefahr für die Augen | Schutzbrille |
2. Tätigkeit mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A oder 1B
- Jeglicher Kontakt mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A und 1B sollte vermieden werden.
- Deshalb sind bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen folgende persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu ergreifen:
| Farbe | Potenzielle Gefahr | PSA |
|---|---|---|
| rot | Gefahr durch Kontakt | Schutzhandschuhe Atemschutz Schutzbrille |
- Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen (PSA) sind während des gesamten Herstellungsvorganges zu ergreifen.
CMR-Stoffe (von Carcinogenic, Mutagenic and toxic to Reproduction)
| Kategoriendefinitionen gemäß EG-CLP-Verordnung | CMR Kategorie |
|---|---|
| Wirken beim Menschen bekanntermaßen CMR-erzeugend | 1 A |
| Es existieren hinreichende Anhaltspunkte für CMR-Eigenschaften. | 1 B |
| CMR-Verdachtsstoffe; es existieren Hinweise, aber keine ausreichenden Anhaltspunkte. | 2 |
Gültigkeit und Zuständigkeiten
| gültig | |
| verantwortlich, zuständig, vertreten durch, beteiligt, zu informieren |
Links
- bisher noch keine weiterführende Links
Rückverweise
Version 1.1, erstellt am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf, zuletzt geändert am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf




