Ziel und Zweck
- Wir stellen sicher, dass Informationen schnell weitergegeben werden,
- wenn ein Verdacht auf Arzneimittelrisiken oder Qualitätsmängel bei Medizinprodukten besteht.
Eingaben
- Meldung über Arzneimittelrisiko
- Meldung über Mängel der pharmazeutischen Qualität
- Meldung UAW
- Meldeformulare
Ergebnisse
- Risikomeldung ist bearbeitet bzw. wurde weitergeleitet
Beschreibung
- Apotheker sind - nach § 21 ApBetrO und § 63 AMG (Stufenplan) - verpflichtet, bei der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit mitzuarbeiiten.
- Die Apothekenleitung ist verantwortlich
- für die Erfassung der Arzneimittelrisiken in der Apotheke und
- die Einleitung der erforderlichen Abwehr-Maßnahmen.
- Wir müssen Vorgehen muss dokumentieren.
Meldung von Mängeln der pharmazeutischen Qualität
- Wir können evtl. Qualitätsmängel feststellen
- bei der Prüfungen von
- Fertigarzneimitteln,
- Ausgangsstoffen,
- Primärpackmitteln oder
- Medizinprodukten.
Vorgehen bei vermuteten oder festgestellten Mängel bei der pharmazeutischen Qualität
Melden - wo und was
- (Mögliche) Arzneimittel-Risiken
- Risiken bei Medizinprodukten
- Unerwünschte Wirkungen bei Kosmetika
- verantwortliche Person beim Hersteller
- zuständigen Behörde melden,
- Nahrungsergänzungsmittel
- unterliegen Lebensmittelrecht
- zuständig: Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder
- Nahrungsergänzungsmittel
- wenn nicht erlaubte oder deklarierte Substanzen enthalten
- akutes Gefährdungspotenzial vorliegt
- zusätzlich AMK informieren.
Zu treffende Maßnahmen
Reklamationsmuster versenden - wann und wie
- Warum?
- An wen?
- Wann?
- bei Verdachtsfällen
- bei nicht eindeutig auf den Hersteller zurückzuführenden Qualitätsmängeln
Zu beachten
Art der Reklamation | Was verschickt? | An wen? |
---|
pharmazeutische Qualitätsmängel | komplettes Produkt bzw. repräsentative Probe bei Ausgangsstoffen | nicht-BTM: AMK BTM: siehe Merkblatt |
Deklarationsfehler | betroffenes Packmittel bzw. Gebrauchsinformation | AMK |
- Notwendig: Sichere Verpackung bei potentiell infektiösem Material und Verletzungsgefahr (z.B. Kanülen)
Zu dokumentieren
- Aufbewahrungspflicht für folgende Unterlagen:
- Kopien des Berichtsbogens an die AMK und Gesundheitsbehörde
- Dokumentation der in der Apotheke getroffenen Maßnahmen
- Ergebnismitteilungen der AMK und Behörde
Meldung von unerwünschten Wirkungen
- Unerwünschte Wirkungen können sein:
- Nebenwirkungen,
- Wechselwirkungen,
- Gegenanzeigen,
- Resistenzen,
- Miss- und Fehlgebrauch
- Abhängigkeit oder Gewöhnung
Meldung - an wen
Meldung - wie
Dokumentieren - wie
- Mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums
- jedoch nicht weniger als 5 Jahre sind aufzubewahren:
- Kopien der Meldungen
- eventuelle Antwortschreiben auf die Meldungen
Meldung von Arzneimittelrisiken
Meldungen vwerbreiten über Risiken
PZ/ DAZ | - wöchentlich in der Rubrik "Meldungen der AMK"
|
AMK-Phagro-Schnellinfosystem | |
Datenbank: "aktuelle Info" | - über den ABDATA-Pharma-Datenservice
|
Rote-Hand-Briefe | |
Weiterleitung in der Apotheke
- unverzügliche Zur-Kenntnisnahme von allen Mitarbeitern werden
- mit Abzeichnen bestätigen
- Weiterleitung an Heime
- wenn Heime beliefert werden
Chargenüberprüfungen- bzw. rückrufen
- Überprüfung des Warenlagers:
- Gesuchte Charge vorhanden?
- wenn ja,
- Ware kennzeichnen,
- in Quarantäne lagern
- um Verwechslungen zu vermeiden
- an Hersteller zurücksenden
- Überprüfung des Wareneingangs
- inkl. unmittelbar folgender Lieferungen
Dokumentation
- Mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums,
- jedoch nicht weniger als 5 Jahre sind aufzubewahren:
- Kopie des Rückgabebeleges
- bearbeitete AMK-Meldungen
- Dokumentation über die in der Apotheke getroffenen Maßnahmen
Durchführung - wann
- Wöchentlich
- Bearbeitung der Meldungen
- täglich bei jedem Wareneingang
- Überprüfung auf zurückgerufene Artikel.
Gültigkeit und Zuständigkeiten
| gültig |
| verantwortlich, zuständig, vertreten durch, beteiligt, zu informieren |
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Links
Rückverweise
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Version 4.1, erstellt am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf, zuletzt geändert am 21.09.2020 18:15 von Gunther Knopf
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